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nein, Wettbewerbsverzerrung
ein berufspolitisches Statement vom 14.07.2017

Alla-Hopp, Fanta-Spielplätze oder eben phantasievolle Angebote wie Natur und Spur. Das sind für den freien Landschaftsarchitekten und Planer Reizwörter, die kundige Kammer-Kolleg_innen nur im Zusammenhang mit Wettbewerbsverzerrung, geschlossene Klientelvergabe oder Umgehung von Honorar- und Vergaberegeln lesen. Und heute dann in der Rheinpfalz über die unverfrorene Anfrage des Gutmenschenvereins ..., ob man nicht eine institutionelle Förderung für die doch so wertvollen Projekte ... (http://www.naturspur.de). Der Verein bietet sehr viel Freizeitaktivität an und akquiriert so nebenbei dazu Planungs- und Ausführungsaufträge bei einer Vielzahl öffentlicher (und privater) Auftraggeber. Schauen Sie mal allein die Referenzliste. Alles mit Eigenleistung und Beteiligung und pädagogischer Betreuung und - es wird angeblich viel günstiger und besser.

Das darf doch nicht wahr sein. Der Verein bietet unter dem Deckmantel von Freizeitbetreuung, Pädagogik und kindgerechter Gesundheitsfürsorge Planungsleistungen auf dem freien Markt an - und will für das alles noch eine institutionelle Förderung. Die Ministerin hat in diesem Falle zwar nur Projektförderung in Aussicht gestellt. Aber was ist das für ein Selbstverständnis? Während der gemeine Landschaftsarchitekt nach allen Regeln des Berufsstandes, der Berufshaftung, des Honorar- und Vergaberechts, der DIN-Normen und Sicherheitsregeln arbeiten muss, gelten unter dem Deckmantel von Pädagogik, Partizipation und Gutmenschentum einfach andere Regeln. Das war schon bei der Spielleitplanung vor über 10 Jahren so, das offenbart sich auch in diesem Fall. Die umfängliche Team-Liste von fast 50 Personen weist zwar Sozialpädagogen, freischaffende Handwerker und Bootsschreiner, Kunsterzieher und Theaterpädagogen auf, aber Diplomingenieure oder Architekten, evtl. sogar einen Landschaftsarchitekten: Fehlanzeige! Zwei Damen benennen sich "Landschaftsplanerin" aber es sind zugleich Gärtnerin oder Naturpädagogin. Mit Landschaftsplanung im Sinne der gesetzlichen Definition haben die nix zu tun, geschweige denn, dass ich einen qualifizierten Berufsabschluss oder gar eine Berufshaftpflicht erwarte.

Sehen Sie mir meine - vielleicht ungewöhnliche - Erregung und Empörung nach. Aber es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Marktzugang für Freiraumprojekte leider nur ungenau geregelt ist. Während Hochbauarchitekten und Tiefbauingeneure in bestimmten Fällen eine Planvorlagevoraussetzung erfüllen müssen, gelten in scheinbar unwichtigen Bereichen keine Regeln. Selbst definierte Sicherheits- und Haftungsregeln werden unter dem Stichwort "Risiko" und "Erlebnispädagogik" außer Kraft gesetzt. Der Verein bietet zwar Erlebnisbaustellen an, aber er übernimmt keinerlei Haftung für das Erlebnis. Auf den berühmten Alla-hopp-Anlagen gibt es zwar Sicherheitsschutz, aber die Millionen-Geschenke des SAP-Gründers an ausgewählte Kommunen mit ausgewählten Planern sind doch nicht der Maßstab für sozialverträgliche Planungsverantwortung. Die erheblichen Unterhaltungskosten binden die Gemeinden auf mind. 10 bis 15 Jahre zur exakten, identischen Erhaltung und Instandhaltung. Da bleibt nicht viel übrig für soziale Planungen.

Liebe Frau ...,

ich weiß noch nicht, was ich eigentlich erreichen will. Aber es wäre schon mal hilfreich, wenn Sie mir aus Sicht einer geschulten Juristin helfen könnten, das skizzierte Problem zu systematisieren. Alla-Hopp-Anlagen und andere großspurige Muster-Planungen sind vergaberechtlich möglicherweise gut geregelt - wenn auch fraglich, wann und wo. Aber die Voraussetzungen für den allgemeinen Marktzugang müssen einfach abgefragt werden dürfen (Fachkunde/ Haftung/ Gewährleistung). Und dann gibt es da noch die Vergabe. Wann endlich werden die Ergebnisse von Unterschwellenvergaben transparent gemacht?

mit der Bitte um Nachsicht